Creators Bedingungen und Konditionen

für die Nutzung der Plattform durch Creators

Thrypes GmbH
4. Stock, Gontardstr. 11,
10178 Berlin, Deutschland
(nachfolgend "Thrypes" oder "wir", "uns", "unser" genannt)

Gültig ab: Oktober 23, 2025

Präambel

Thrypes betreibt die Online-Plattform Huerray (nachfolgend "Plattform"). Der Zugang zur Plattform erfolgt über die Website www.huerray.de.

Thrypes ermöglicht registrierten Content Creators ("Creators"), authentische Video- und Fotoinhalte ("Content") für Marken und Unternehmen ("Brands") zu produzieren. Die Inhalte können für das Online-Marketing auf Social-Media-Plattformen oder anderen digitalen Kanälen verwendet werden.

Marken können auf der Plattform spezifische Projekte oder Briefings erstellen und dabei Themen, Stile und Formate für die gewünschten Inhalte festlegen. Diese Projekte werden über die Plattform veröffentlicht und für Creators sichtbar gemacht. Creators können sich für einzelne Projekte bewerben, und sobald eine Marke einen Creator auswählt, übernimmt Thrypes die Projektkoordination und Qualitätskontrolle. Wir können sowohl mit menschlichen Creators als auch mit internen oder externen KI-Systemen zusammenarbeiten (z. B. zur Unterstützung der Content-Erstellung oder Bildbearbeitung).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Huerray Creator AGB") regeln das Rechtsverhältnis zwischen Thrypes und den Creators hinsichtlich der Nutzung der Plattform, der Durchführung von Projekten sowie der Erstellung und Vergütung von Inhalten. Mit der Registrierung auf Thrypes und der Bestätigung dieser AGB erkennt der Creator diese als verbindlich an.

1. Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Rechtsverhältnis zwischen Thrypes und den registrierten Content Creators ("Creators") im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, der Durchführung von Projekten sowie der Erstellung und Einreichung von Inhalten ("Content").

(2) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Thrypes und dem Creator haben Vorrang vor diesen AGB. Solche Vereinbarungen müssen bis zum Beweis des Gegenteils schriftlich dokumentiert oder bestätigt werden.

(3) Die Nutzung der Huerray-Plattform ist ausschließlich Unternehmern oder Selbstständigen im Sinne des § 14 BGB vorbehalten. Mit der Registrierung bestätigt der Creator, dass er in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt oder sich ordnungsgemäß als Selbständiger angemeldet hat.

(4) Thrypes gewährt Creators eine nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Plattform ausschließlich im Rahmen dieser AGB und der darin vorgesehenen Funktionalitäten.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Creators finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Umfang der Dienstleistungen

(1) Der Creator verpflichtet sich, die von der Marke über die Plattform in Auftrag gegebenen Inhalte (z.B. Foto-, Video- oder Audio-Inhalte) gemäß dem über die Plattform erteilten Briefing zu produzieren und die entsprechenden Rechte an Thrypes gemäß Ziffer 6 dieser Creator-Bedingungen zu übertragen.

(2) Der Creator erstellt die Inhalte in der Regel selbst, kann aber nach vorheriger Zustimmung durch uns sorgfältig ausgewählte Dritte ("Co-Creators") in eigener Verantwortung beauftragen. Der Creator ist allein verantwortlich für die Auswahl, Anleitung und Rechteübertragung solcher Co-Creators.

(3) Der Creator tritt im Content persönlich auf, sofern nicht anders vereinbart, oder kann andere von der Marke oder Thrypes ausgewählte Personen darstellen, sofern diese Personen der Rechteübertragung ausdrücklich zugestimmt haben.

(4) Die Lieferung des endgültigen Inhalts muss durch Hochladen über die dafür vorgesehene Funktion auf der Plattform erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Upload spätestens sieben (7) Kalendertage nach Vertragsabschluss und Erhalt aller erforderlichen Produktionsmaterialien (siehe Abschnitt 7) erfolgen.

(5) Der Creator erklärt sich bereit, innerhalb einer (1) Feedback-Runde bis zu zwei angemessene Überarbeitungen des Contents vorzunehmen, sofern Thrypes oder die Marke innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Upload Änderungen verlangt und diese Änderungen in den Rahmen des ursprünglichen Briefings fallen. Diese Überarbeitungen sind durch das vereinbarte Honorar abgedeckt und müssen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt des Feedbacks umgesetzt werden.

(6) Der Creator ist nicht verpflichtet, Änderungen vorzunehmen, die einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder über das vereinbarte Briefing hinausgehen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte (§ 10) bleiben unberührt.

(7) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Creator und uns ist selbständig. Der Creator erbringt die vereinbarten Leistungen als Freiberufler, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Aus dem Vertragsverhältnis zwischen Thrypes und der Marke ergeben sich für den Creator keine Rechte oder Ansprüche.

(8) Wir können eigene oder externe KI-Systeme zur Unterstützung der Inhaltserstellung einsetzen. In diesen Fällen wird der Creator entsprechend informiert; die vertraglichen Pflichten des Creators bleiben davon unberührt.

3. Vertragsabschluss

(1) Mit der Bewerbung für ein auf der Plattform veröffentlichtes Projekt gibt der Creator ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Erstellung der im Briefing beschriebenen Inhalte ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Thrypes den Creator für das jeweilige Projekt auswählt, oder wenn die Marke die Bewerbung des Creators annimmt und Thrypes das Projekt schriftlich oder auf der Plattform bestätigt. Es gilt eine Antwortfrist von vierzehn (14) Kalendertagen.

(3) Wir sind nicht verpflichtet, eine eingereichte Bewerbung anzunehmen oder ein Vertragsverhältnis einzugehen. Bewerbungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder zurückgezogen werden.

(4) Nach Vertragsabschluss erhält der Creator über die Plattform oder per E-Mail eine Projektbestätigung mit allen relevanten Details (Briefing, Termine, Bezahlung, Produktionsmaterial und Lieferart).

(5) Vertragsgrundlage sind diese Huerray Creator Bedingungen, die jeweilige Einweisung und etwaige ergänzende Vereinbarungen, die dem Creator schriftlich mitgeteilt werden.

(6) Der Creator handelt während der gesamten Vertragsdurchführung unabhängig und eigenverantwortlich. Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen Thrypes und dem Creator. Der Creator ist für die Erfüllung seiner steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, die sich aus seiner Tätigkeit ergeben, allein verantwortlich.

4. Entschädigung und Zahlung

(1) Für die Erstellung des vereinbarten Contents erhält der Creator von Thrypes eine Vergütung, die im Vertrag festgelegt ist. Die Höhe der Vergütung wird dem Creator vor der Anmeldung auf der Plattform angezeigt. Im Rahmen eines laufenden Projekts kann der Creator zusätzliche oder erweiterte Leistungen anbieten. Wenn die Marke ein solches Angebot annimmt, wird die Erweiterung als zusätzliches Projekt über die Plattform bestätigt und die Vergütung entsprechend angepasst.

(2) Die Abrechnung erfolgt über ein Gutschriftsverfahren. Nach erfolgreicher Genehmigung des Inhalts stellt Thrypes im Namen des Creators eine Gutschrift aus, die in elektronischer Form (PDF) über das Thrypes-Konto des Creators zur Verfügung gestellt wird.

(3) Der Anspruch des Creators auf Vergütung entsteht mit der Freigabe des Contents durch Thrypes. Die Freigabe erfolgt in der Regel innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Upload des endgültigen Contents, sofern dieser den Anforderungen des Briefings und etwaiger vereinbarter Zusatzleistungen entspricht.

(4) Die Freigabebestätigung wird elektronisch über die Plattform oder per E-Mail versandt. Mit Erhalt dieser Bestätigung wird die Vergütung fällig. Thrypes überweist dann den Betrag auf das registrierte Bank- oder Zahlungskonto des Creators.

(5) Der Creator ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seines Einkommens verantwortlich. Mit der Annahme dieser Bedingungen bestätigt der Creator, dass er eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ausübt und über eine gültige Steuernummer verfügt.

5. Einräumung von Rechten

(1) Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Creator der Thrypes GmbH das ausschließliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht ein, den erstellten Content zu nutzen. Dieses Recht umfasst alle bekannten und zukünftigen Nutzungsformen. Es umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen und online zur Verfügung zu stellen - einschließlich der Nutzung in sozialen Netzwerken, in digitalen Kampagnen, Print- und Online-Medien, PR-Materialien, audiovisuellen Werbeformen und am Point of Sale.

(2) Thrypes ist berechtigt, die Inhalte zu redaktionellen, werblichen und internen Zwecken zu nutzen, zu bearbeiten oder zusammenzufassen, sofern die berechtigten Interessen des Creators - insbesondere die Persönlichkeitsrechte - gewahrt bleiben. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Creator auf das Recht, als Urheber genannt zu werden, sowie auf jedes Zustimmungsrecht hinsichtlich der Bearbeitung, Kombination oder Veröffentlichung.

(3) Thrypes ist berechtigt, Unterlizenzen an Marken oder sonstige Dritte zu vergeben und die eingeräumten Rechte im eigenen Namen oder im Namen Dritter zu verwerten.

(4) Der Creator räumt Thrypes ferner das Recht ein, Verletzungen der eingeräumten Rechte durch Dritte im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich zu verfolgen. Der Creator verpflichtet sich, uns durch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Beweise zu unterstützen.

(5) Thrypes ist berechtigt, den Content ganz oder teilweise im Zusammenhang mit KI-Systemen zu nutzen, insbesondere als Trainings-, Validierungs- oder Testdaten, als Input für generative Modelle, oder die daraus resultierenden Outputs für eigene oder kommerzielle Zwecke zu verwerten.

(6) Der Creator überträgt die Nutzungs-, Urheber- und Verwertungsrechte ausschließlich an Thrypes. Eine Nutzung der Inhalte durch den Creator oder Dritte außerhalb der Plattform ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet.

(7) Wir sind nicht verpflichtet, die erstellten Inhalte zu veröffentlichen oder zu nutzen.

6. Einsatz von KI-Systemen

(1) Thrypes entwickelt eigene Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI), setzt KI-Modelle von Dritten ein oder kombiniert beide Ansätze (zusammen "Thrypes KI"). Für die Zwecke dieser Bestimmung ist ein KI-System ein maschinenbasiertes System, das mit einem unterschiedlichen Grad an Autonomie arbeitet und basierend auf den erhaltenen Eingaben Ergebnisse wie Inhalte, Empfehlungen oder Vorhersagen erzeugt.

(2) Die in § 5 eingeräumten Rechte umfassen ausdrücklich die Nutzung der Inhalte des Creators für das KI-Training, die Weiterentwicklung und die Anwendung von Thrypes AI. Dies umfasst insbesondere die Analyse, Verarbeitung, Speicherung und algorithmische Nutzung der Inhalte, um Modelle zu verbessern, neue Inhalte zu generieren und automatisierte Funktionen zu entwickeln.

(3) Der Creator willigt ausdrücklich ein, dass Thrypes alle im Rahmen des Vertrages übermittelten oder generierten Daten und Inhalte - einschließlich personenbezogener Daten - für die oben genannten Zwecke verwendet. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der auf der Einwilligung basierenden Verarbeitung vor ihrem Widerruf berührt wird.

(4) Thrypes verpflichtet sich, alle für das KI-Training verwendeten Daten und Inhalte in Übereinstimmung mit der GDPR und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen zu verarbeiten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen.

7. Zusicherungen und Garantien

(1) Der Creator sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den erstellten Inhalten verfügt und berechtigt ist, uns die in diesen AGB genannten Nutzungs- und Verwertungsrechte in vollem Umfang einzuräumen.

(2) Soweit Dritte (z.B. Co-Creators, Models, Kameraleute, Audio- oder Schnittmitwirkende) am Content beteiligt oder darin erkennbar sind, sichert der Creator zu, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Rechteübertragungen dieser Personen eingeholt wurden. Dazu gehören insbesondere Persönlichkeitsrechte, Bildrechte, Leistungsschutzrechte und datenschutzrechtliche Einwilligungen.

(3) Der Creator steht dafür ein, dass der von ihm erstellte Content frei von Rechten Dritter ist und durch seine Nutzung durch Thrypes oder die Marke keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte, verletzt werden.

(4) Der Creator verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, sobald ihm Anhaltspunkte oder Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen Dritter im Zusammenhang mit den erstellten Inhalten bekannt werden.

9. Produktion Materialien

(1) Alle Gegenstände, Produkte, Muster oder Materialien, die von der Marke zum Zweck der Erstellung des Inhalts zur Verfügung gestellt werden ("Produktionsmaterialien"), gehen mit der Lieferung an den Creator oder direkt an Thrypes in das Eigentum von Thrypes über, auch wenn die Lieferung direkt durch die Marke erfolgt.

(2) Der Creator ist nur dann zur Rückgabe der Produktionsmaterialien verpflichtet, wenn Thrypes nicht ausdrücklich den dauerhaften Besitz an ihnen eingeräumt hat. Wird der vereinbarte Content nicht rechtzeitig erstellt oder hochgeladen oder weigert sich der Creator, erforderliche Überarbeitungen gemäß § 2 Abs. 5 vorzunehmen, muss der Creator alle Produktionsmaterialien an Thrypes zurückgeben, auch wenn sie ursprünglich zur dauerhaften Aufbewahrung vorgesehen waren.

(3) Der Creator ist verpflichtet, alle Produktionsmaterialien sorgfältig zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden. Jegliche andere Verwendung, Weitergabe oder Förderung dieser Materialien ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt.

(4) Gibt der Creator das Produktionsmaterial nach Aufforderung nicht fristgerecht zurück, so hat er an Thrypes eine Vertragsstrafe in Höhe des Verkaufswertes des jeweiligen Gegenstandes, mindestens jedoch 150 EUR zu zahlen. Diese Vertragsstrafe wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet.

10. Kündigungsrechte

(1) Thrypes und der Creator können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) der Creator gegen wesentliche Vertragspflichten oder gesetzliche Bestimmungen verstößt, b) der Creator die vereinbarte Leistung trotz Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt, c) der Creator falsche Angaben zu seiner Identität, Tätigkeit oder seinem rechtlichen Status macht, d) der Creator Inhalte erstellt oder verbreitet, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die Plattformrichtlinien verstoßen, oder e) über das Vermögen des Creators ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgewiesen wird.

(2) Eine ordentliche Kündigung von einzelnen laufenden Projekten ist ausgeschlossen. Der Creator hat alle angenommenen Projekte ordnungsgemäß zu erfüllen, es sei denn, Thrypes erstreckt die Kündigung ausdrücklich auf das jeweilige Projekt.

(3) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail).

(4) Im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund durch Thrypes verwirkt der Creator alle Ansprüche auf Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen.

11. Abwerbeverbotsklausel

(1) Der Creator unterliegt einer Kundenschutzpflicht gegenüber Thrypes. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von drei (3) Monaten nach dessen Beendigung darf der Creator keine direkten oder indirekten Projekte von Brands annehmen oder durchführen, die ihm im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit über Thrypes bekannt geworden sind.

(2) Diese Kundenschutzpflicht gilt innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und umfasst insbesondere alle Leistungen im Zusammenhang mit nutzergenerierten Inhalten, Markenkooperationen oder Werbeproduktionen.

(3) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Creator an Thrypes eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Vergütung für das jeweilige Projekt zu zahlen - auch wenn der Content nicht produziert wurde ("hypothetische Vergütung"). Wir behalten uns außerdem das Recht vor, den Account des Creators zu sperren und weitere Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

(4) Besteht Unklarheit darüber, ob eine Marke dem Creator durch seine Tätigkeit bei uns bekannt wurde, trägt der Creator die Beweislast dafür, dass ihm die Marke unabhängig von Thrypes bekannt war.

(5) Wird der Creator ohne wichtigen Grund von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen, kann er innerhalb eines Monats nach dem Ausschluss schriftlich erklären, dass er sich nicht mehr an die Kundenschutzklausel gebunden sieht; in diesem Fall wird die Klausel unwirksam.

12. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages offenbart werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für die in diesem Vertrag vereinbarten Zwecke zu verwenden.

(2) "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, Unterlagen, Daten und Materialien, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich zu betrachten sind. Der Creator verpflichtet sich insbesondere, den Zugang zu vertraulichen Informationen der Marke nur Personen zu gewähren, die unmittelbar an der Erfüllung der vertraglichen Leistungen beteiligt sind. Beide Parteien verpflichten sich außerdem, keine Anträge auf geistiges Eigentum basierend auf den vertraulichen Informationen der anderen Partei einzureichen.

(3) Wenn eine Partei gesetzlich verpflichtet ist oder von einer Behörde zur Offenlegung vertraulicher Informationen aufgefordert wird, muss sie die andere Partei unverzüglich - und, soweit gesetzlich zulässig, vor der Offenlegung - über diese Verpflichtung informieren.

(4) Die Geheimhaltungsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Bei Beendigung haben beide Parteien auf Verlangen alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei unverzüglich zurückzugeben oder - soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen - zu vernichten, soweit sie nicht im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages rechtmäßig verbraucht wurden.

13. Entschädigung

(1) Der Creator stellt Thrypes von allen angemessenen Kosten und Aufwendungen frei, die bei der Verteidigung gegen berechtigte Ansprüche Dritter entstehen, sofern diese Ansprüche entstehen, weil:

  • a) Dritte gegenüber Thrypes eine Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den vom Creator erstellten Inhalten geltend machen und diese Verletzung auf ein schuldhaftes Verhalten des Creators zurückzuführen ist; oder
  • b) Dritte Ansprüche geltend machen, die sich aus einer schuldhaften Verletzung der in diesen Bedingungen (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Ziffer 7) enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen durch den Creator ergeben.

(2) Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der jeweilige Drittanspruch auf unser eigenes Verschulden zurückzuführen ist.

(3) Die Freistellungsverpflichtung des Creators besteht nur, wenn a) der betreffende Drittanspruch rechtskräftig festgestellt ist und b) Thrypes den Creator innerhalb einer angemessenen Frist nach Rechtskraft des Urteils schriftlich über den Anspruch informiert hat.

14. Datenschutz

Wenn Thrypes personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet, für die es nicht der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist, oder wenn der Zugriff auf diese Daten nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Parteien im Voraus eine Datenverarbeitungsvereinbarung gemäß Artikel 28 der DSGVO ab.

Werden personenbezogene Daten Dritter vom Creator an uns übermittelt, so erfolgt die Verarbeitung ausschließlich im Auftrag des Creators und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Creator bleibt für die Rechtmäßigkeit einer solchen Datenverarbeitung verantwortlich.

Es findet keine Übertragung von Funktionen auf Thrypes statt. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Funktionen der Plattform einzuschränken oder auszusetzen, wenn kein gültiger Datenverarbeitungsvertrag vorliegt.

15. Änderungen der Bedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen bei Vorliegen berechtigter Gründe (z.B. gesetzliche Änderungen, neue Dienstleistungen oder technische Anpassungen) für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Creator mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Creator nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.

16. Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Der Creator kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das Gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

(3) Die Abtretung von Ansprüchen oder Rechten aus diesem Vertrag durch den Creator ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung unter Beachtung des § 354a HGB zulässig.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle von Vertragslücken.

(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Thrypes, sofern der Creator Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir behalten uns das Recht vor, den Creator an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen werden nur aus Gründen der Übersichtlichkeit zur Verfügung gestellt; im Falle von Abweichungen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.